
Aktuelle,
neue wichtige und auch weniger
wichtige Informationen und Nachrichten
der Kameradschaft und des Verbandes
( auch Dauerinformationen )
Neues aus unserem Landesverband - West,
aus unserer Kameradschaft und sonstige Info.
Inhaltsverzeichnis
4. Bundeswehrsozialwerk - Adresse
5. Reiseservice: Urlaub mit Preisvorteilen
6. Hinweise zum Einreichen von Beihilfe und Befreiung vom Eigenanteil (Härtefallregelung )
7. Restkostenversicherung / Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte
9. Förderungsgesellschaft vom Verband ( FÖG )
10. Steuertipp - Beschäftigung Haushaltshilfe
11. Auslandskrankenversicherung
12. Vorsorge fürs Lebensende treffen ( Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung u. s. w.)
13. Renten - Versteuerung: Informationen
14. Für unsere Frauen: Rezepte aus aller Welt
15. Alltagsprobleme, ( z. B. Sicherheit im Alltag für ältere Personen, aber auch Gesetzesinfos)
17. Adresse Sozialberater für Kameradschaft
18. Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen.
Beratung in / für Pflegefälle
19. Patienten- / Krankenhausfragen
20. Neu: Pflegeberatung - Pflegekosten - Elternunterhalt - Sozialgesetzbuch
21. Wie Banken ahnungslose Kunden abzocken
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1.
Die Kameradschaft: E - Mail - Adresse:
Vorsitzender: HaraldSappok@t-online.de Stellvertreter: franz_prox@t-online.de DBwV_Ehemalige_Diez@t-online.de
2. Zur Information, einige Verbandserfolge.
In der heutigen Zeit ist Geld bekanntlich Mangelware. Daher eine grundlegende Änderung. Zu den einzelnen Terminen und Vorhaben, die durch Info - Briefe bekannt gegeben werden, unbedingt die Beabsichtigung / das Interesse ankreuzen, für die man sich evtl entscheiden bzw. an der man evtl. teilzunehmen gedenkt. Um Portokosten und Kosten für Büromaterial zu sparen, werden dann nur noch die Mitglieder zu den Vorhaben angeschrieben / angemailt, für das sie ihr „Kreuz“ abgegeben haben. Zu Ihren Wünschen erfolgen dann im Einzelnen die notwendigen genauen Informationen. Natürlich werden Info – Briefe die in ihrem Inhalt für alle Mitglieder bestimmt sind, auch weiterhin an alle geschickt, z. B. kurzfristige, wichtige Termine. Also den „Interessenbrief“ zurückschicken, damit der Vorstand überhaupt planen kann. Wer Interesse hat, den Vorsitzenden anmailen / anschreiben.
4. Bundeswehrsozialwerk -
Adresse Der Bundeswehrverband arbeitet eng mit vielen anderen Verbänden zusammen. Aus gegebenem Anlass informiere ich über den hiesigen Bearbeiter des Bundeswehrsozialwerk e. V. Ortsvorstand: Geissler, Horst
65582 Diez Zum Mühlchen 22 064325238
( 17. 07. 2011 ) 5. Reiseservice: Urlaub mit Preisvorteilen Wir als ERH
haben die Möglichkeit, über die "Gewerkschaft der Polizei" Reisen / Urlaub
zu buchen. - Reisen aus den bekannten Veranstaltungskatalogen - bis zu 5 % Preisvorteil - Buchung per Telefon, Fax oder E - Mail - unkomplizierte Abwicklung - unbürokratische Rückvergütung des Preisvorteil nach Reiseantritt Informationen Montag bis Freitag 09.00 - 18.00 Uhr bei: Gewerkschaft der Polizei GmbH; Gudastr 9; 40625 Düsseldorf Tel.: 02112910144- 45 oder 64; Fax: 02112910115 Mail: pinguin@gdp-service-nw.de Homepage: www.gdp-service-nw.de 6. Hinweise zum Einreichen von Beihilfe und Härtefallregelung
Ich mache darauf aufmerksam, dass für den Fall, dass der Beihilfeberechtigte nicht in der Lage ist, z. B. Hände durch Unfall verletzt oder Pflegefall, einen Beihilfeantrag zu unterschreiben, eine: "Vollmacht für Beihilfeangelegenheiten" für einen Bevollmächtigten vorliegen muss. Außerdem prüfen, ob eine: "Vollmacht für Besoldungs- und Ruhegehaltsangelegenheiten" beim Versorgungsempfänger vorliegt. Es gibt immer wieder Schwierigkeiten bei der Einreichung der Beihilfe, weil bei der WBV, trotzdem ich schon öfters auf diese Problematik aufmerksam gemacht habe, keine Vollmacht vorliegt.. Zu diesem Problem gibt Wehrbereichverwaltung - West, Sachgebiet IV. 4 im Februar 2006 folgenden Hinweis: "Bei krankheitsbedingtem Unvermögen kann die Ehefrau den Beihilfeantrag mit dem Hinweis, das der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, selbst zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung von anderen als dem Beihilfeberechtigten selbst oder seiner Ehefrau, ist nur mit gerichtlicher Vollmacht möglich, wenn eine Pflegeeinstufung vorliegt".
2. Neu: Befreiung vom Eigenanteil hier: Härtefallregelung Ich erinnere daran, dass die "Befreiung vom Eigenanteil 2010" bis spätestens 30. 11. 2011 bei der zuständigen WBV gestellt sein muss.
Muster:
Prox, Franz Oberstabsfeldwebel a. D. 65549 Limburg, 15. 02. 2010 PK: 7 / 250338 – P- 42019 Beethovenstrasse 10 ( 064318995
Wehrbereichsverwaltung - Süd _ SG: PA 4 Heilbronnerstrasse 186 70191 Stuttgart
Betr.: Zuzahlungsbefreiung hier: chronisch Kranke Anlage: Ärztliches Attest, Frau Dr. Scheurer, 65582 Diez, vom 11. 02. 2010 Bezug: Beihilfeverordnung § 50,, Stand: 13. 02. 2009;
Hiermit stelle ich den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung (Härtefallregelung ) für das Jahr 2009. Als Anlage füge ich ein neues Ärztliches Attest bei.
( Prox )
Näheres dazu beim Vorsitzenden oder beim Stellvertreter. 7. Restkostenversicherung / Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte Bei Unterhaltungen und persönlichen Informationsgesprächen stellte ich fest, dass Beihilfeberechtigte zwar eine Restkostenversicherung haben aber nicht wissen, was "das überhaupt ist". Bei der Continentale - Versicherung z. B. ist diese Versicherungsart mit EBT 70 angegeben. Der EBT - Tarif sollte bereits Teil der Anwartschaftsversicherung sein und nicht aus Unwissenheit oder gar Geiz gekündigt werden. Irgend wann einmal wenn man ihn dann braucht, z. B. als Vollmitglied ( Pension ) wird man wegen krankheitsbedingter Risiko - Faktoren von der Versicherung nicht mehr aufgenommen. Sollte jemand zu dieser Versicherungsart Fragen ein Erläuterungsdefizit haben, kann er sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen. Besser jedoch ist, da ich kein Versicherungsexperte bin, er soll sich ( über ) über den LINK auf der Hauptseite direkt an die FÖG ( Förderungsgesellschaft ) wenden. Diesen Hinweis gebe ich, weil ich mehrfach festgestellt habe, dass Kameraden auf Geld, was sie weder von der Krankenversicherung, noch von der Beihilfestelle zurück bekommen, "verzichten". Hier verweise ich auf die Verbandszeitung "Die Bundeswehr", Nr.:10 / 2004, S. 69.
9. Leistungen der Förderungsgesellschaft
Dazu gehören auch soziale Belange. Man kann also ein wenig Geld sparen. Daher verweise ich Ich auf die Produkt- und Leistungspalette der: "Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehrverbandes".
Sie ist aktuell, verkaufsorientiert und vielseitig. Die einzelnen Angebote können eingesehen werden über die Seite: Links Grundabsicherung *Private Krankenversicherung, *Unfallversicherung, *Diensthaftpflichtversicherung; *KFZ - Versicherungen; *Reisekrankenversicherung; *Privathaftpflichtversicherung; *Hausratversicherung; *Rechtsschutzversicherung. Vorsorge / Betreuung / Vermögensaufbau *Vorsorge für Auslandseinsätze; *Vorsorge für den Todesfall; *Bausparen; *Darlehen; *Kapitalanlage; *Privatrente; *Baufinanzierung; *Rund ums Haus Versicherung; *Wohngebäudeversicherung. Dienstleistung / Service *Tierhalterhaftpflichtversicherung; *Einkaufs - Service; *Literatur; *Kreditkarten; *Steuerhilfe; *Golfmitgliedschaft - Reisen
Besonders ( aus Erfahrung ) kann ich empfehlen: Lohn- und Einsteuer Hilfe Ring 65549 Limburg, Walderdorferstr. 10; Tel: 064315843193. Mail: Buero-Limburg@LHRD.com
Bei T - Mobil und E - Plus erhalten Mitglieder Sonderkonditionen. Anfragen können selbstverständlich auch an mich oder OStFw a. D. Michel, Wolfgang, Tel 0643262362, gestellt werden. Unterlagen sind bei mir vorhanden. ( 13. 05. 2008 ) 10. Steuertipp: Material für die Steuer abziehen 1. Wer Handwerkerleistungen bei der Steuer geltend macht, sollte seinen Antrag auf Abzug genau formulieren. Seit 2006 können Hauseigentümer die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen zwar in größerem Umfang geltend machen. Das bezieht sich aber nur auf Arbeitskoskosten erläutert der Bund der Steuerzahler. Materialeinsatz ist davon ausgeschlossen. Wird mit dem Handwerker ein Einheitspreis von beiden Posten vereinbart, sollte im Schreiben an das Finanzamt der Rechnungsbetrag mit einem Zusatz versehen werden. Unproblematisch sind Formulierungen, wie: „Im Rechnungsbetrag sind Materialkosten in Höhe von …... enthalten“. Diese Kosten sind dann bei der Steuererklärung vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Auch Hausmeisterarbeiten können abgesetzt werden. Das gilt auch für Privathaushalte ( Mietwohnungen ). Der Arbeitslohn darf jedoch nicht bar ( gegen Quittung ) ausgezahlt werden sondern, die Rechnung ist über die Bank zu zahlen. Der Überweisungsbeleg ist vorzulegen.
Genaueres bei: Von der FÖG empfohlen: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe - Ring Herr Volker Wolf Walderdorffstr. 10; 65549Limburg Tel. 064315843193 Mail: buero-limburg@lhrd.com
2. Beschäftigte nach dem 450.- € - Gesetz Nur wenig Mehrkosten – „Schwarze“ Haushaltshilfen anmelden Schwarzarbeit vm Haushaltshilfen ist nicht nur gefährlich, sie lohnt sich finanziell auch nicht. Wird man z. B. nach einem „Arbeitsunfall“ erwischt ( z. B. Unfall beim Fensterputzen ), wird es dazu führen, dass der Arbeitgeber nicht nur eine Strafe bis 30 000.- €, sondern auch die Krankenhaus-/ Krankengeld bezahlt. Seit 1. Januar können Steuerpflichtige statt 10, sogar 20 Prozent der Aufwendungen für eine Haushaltshilfe direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Maximal sind dabei 510 Euro abziehbar. Wenn z. B. die angemeldete Haushaltshilfe krank wird, bekommt man sogar einen Teil der entstandenen Kosten ( Gehalt und sonstige entstandenen Kosten ) auf Antrag zurück. Wer Näheres dazu wissen möchte kann sich an mich wenden. Da ich selber eine angemeldete Haushaltshilfe habe, bin ich in dieser Angelegenheit sehr firm. Das Ganze wie, wo, was. Minijobs in Privathaushalten Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Minijob Zentrale Ausgabe September 2012 45115 Essen
und dazu die: Änderungen zum 01. 01. 2013
Alles kann mit Mai angefordert werden bei: minijob@minijob-zentrale.de
3. Einspruch gegen Einkommensteuererklärung: Aktuell: 30. 11. 2009 Zur Information: Nach dem Urteil der niedersächsischen Finanzrichter regt sich der Widerstand gegen die Abgabe. Der Bund der Steuerzahler fordert die Politiker zum Ausstieg auf und rät allen Steuerzahlern zum Widerspruch. Nach Rücksprache am 30. 11. 2009 mit dem Steuerberater der Förderungsgesellschaft ( siehe Homepage der Kameradschaft unter : Informationen, Ziffer 9 ), soll auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Denn nur derjenige, der Widerspruch eingelegt hat, kann dann mit einer Rückzahlung rechnen. Was können wir Steuerzahler dazu tun? Widerspruch gegen den Lohnsteuerbescheid einlegen. „Das geht sogar noch für 2007 und 2008“. Allerdings nur, wenn man für diese Jahre noch keinen Bescheid bekommen hat, oder der Bescheid noch keinen Monat alt ist – solange gilt die Widerspruchsfrist. Für die Bescheide für 2009 rät der BdSt auf jeden Fall zum Widerspruch. Es sei denn die Finanzbehörden schreiben bis dahin einen „Vorläufigkeitsvermerk“ in die Steuerbescheide. Dann profitieren Steuerzahler automatisch von einem Urteil gegen den Soli. Wie funktioniert der Widerspruch? Ein Brief ans Finanzamt mit Name und der Steuernummer reicht. Darin widerspricht man dem Bescheid mit Verweis auf das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts ( Az.: 7 K 143/08 ). Wann gibt es Geld zurück? Das hängt vom Urteil der Verfassungsrichter ab. Es fällt frühestens nächstes Jahr. Kippt das Verfassungsgericht den Soli gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sie erklären die Abgabe für nichtig. Dann erhalten die Steuerzahler, die einen Widerspruch eingelegt hatten, das zurück, was sie an Soli für die betroffenen Jahre gezahlt haben. Verbieten sie den Soli nur für künftige Jahre, gibt’s nichts zurück. Man muss den Soli danach aber auch nicht mehr zahlen.
11. Auslandskrankenversicherung Die Urlaubszeit ist (bald wieder) in Gange. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Krankenkassen, egal ob gesetzlich oder privat, meist nicht im vollen Umfang, evtl. bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt entstehende Kosten übernehmen, die am Urlaubsort entstehen. Das kann ganz schnell in die Tausende gehen. Die Beihilfe zahlt keinen Krankenrücktransport und grundsätzlich nur die Krankenhauskosten, die in Deutschland gezahlt werden.. Ich Ich kann daher nur jedem aus Erfahrung raten, vor Antritt einer Auslandsreise eine Auslands - Reisekrankenversicherung abzuschließen. Es ist eine irrige Annahme, dass eine normale Reiserücktrittsversicherung für einen vorzeitigen, krankheitsbedingten Abbruch der Reise aufkommt. Die über die Förderungsgesellschaft abgeschlossene Reisekrankenversicherung kostet im Jahr: 19.94 € für die Familie ( Weiteres auf Anfrage ). Siehe dazu: Verbandszeitschrift Nr.:1 / 2011; S. 40 und jedes Reisebüro.
12. Vorsorge fürs Lebensende treffen
Beantwortung von Fragen zu: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Gesundheitsverfügung - Sterbeurkunde
Halten Sie rechtzeitig Ihre Wünsche fest
In der Bundesrepublik gibt es kein automatisches Ehegattenbetreuungsgesetz ( z. B. keine automatische Information von Ärzten an den Ehegatten ). Daher unbedingt entweder über Betreuungsgericht oder notarielle Bestallung als „Generalvollmacht“ für einen „Bevollmächtigten, aber auf jeden Fall auch einen Vertreter“. Siehe dazu auch " Merkblatt für den Todesfall", anzufordern beim stv Vorsitzenden. Pflegebedürftigkeit, Tod und menschenwürdiges Sterben sind meist ( bei uns Menschen ) Tabu-Themen. Doch von einer Minute auf die andere kann jeder von uns pflegebedürftig werden und kompetente Hilfe benötigen. Umfragen ermitteln immer wieder, dass viele Deutsche keine ausreichende private Vorsorge für Krankheit und Alter betreiben. So auch bei vielen Ehemaligen. Andererseits waren Ende 1999 etwa 2,2 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Deshalb sollte sich jeder - egal wie alt - frühzeitig mit dem Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" auseinandersetzen.
Dabei kann Ihnen unser „Merkblatt für den Todesfall“ eine große Hilfe sein. Jetzt zur Beantwortung einiger grundsätzlicher Fragen ( aus: Stimme & Weg, Ausgabe: 1 / 2005; S. 19 ) durch einen Rechtsanwalt.
„Das Thema Vorsorge bei alters-, krankheits- und Unfall bedingter Entscheidungsunfähigkeit ist im öffentlichen Blickfeld. Patientenverfügungen helfen, das Selbstbestimmungsrecht als Patient zu wahren. Was genau kann eine Patientenverfügung bewirken“ ? Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Fallkonstruktionen unterscheiden: Zunächst können Sie Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal geben, welche Behandlungsmaßnahmen ergriffen werden oder unterbleiben sollen, beispielsweise im Hinblick auf Bluttransfusionen oder Organtransplantationen. Dann kann der Wunsch nach einem Behandlungsabbruch ebenso festgehalten werden wie der Wunsch nach medizinischer Maximalbetreuung. „Kann man auch lebensverkürzende Maßnahmen verlangen“ ? Ja, denn es wird zum Beispiel eine gezielte Therapie zur Schmerzlinderung selbst dann für straflos erachtet, wenn sie das Risiko einer lebensverkürzenden Wirkung mit sich bringt. Also können Sie einen entsprechenden Wunsch derzeit auch regeln. „Wie steht es mit einem Behandlungsabbruch“ ? Bei einem bereits eingesetzten Sterbevorgang gibt es keine rechtlichen Hindernisse, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Lebensverlängernde Maßnahmen sind beispielsweise künstliche Beatmung, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung, „Und was ist, wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat“ ? Bei einer unheilbaren Erkrankung kann der Abbruch der ärztlichen Behandlung in Ausnahmen zulässig sein. Ein dahingehender Wunsch des Patienten sollte deshalb vom behandelnden Arzt befolgt werden. Bei Zweifelsfragen wäre das Vormundschaftsgericht hinzuzuziehen. Die so genannte "Ethikkommission" will hier aber zukünftig Einschränkungen vornehmen, während der Entwurf des Bundesjustizministeriums dies zulassen will. „Gibt es Menschen, für die eine Patientenverfügung besonders wichtig wäre“ ? Jemand, bei dem schon ein Krankheitsverlauf diagnostiziert ist, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unfähigkeit führt, seinen Willen zu äußern etwa bei Alzheimer oder Demenz - sollte unbedingt eine Patientenverfügung verfassen. „Was ist bei nicht vorhersehbaren Krankheitsabläufen„ ? Auch hier kann man regeln, inwieweit man sich einer exzessiven Gerätemedizin aussetzt oder sich lieber mit dem Tod abfinden will. „Was lässt sich durch eine Patientenverfügung nicht regeln“ ? Jeder Fall von aktiver Sterbehilfe aber auch der Wegfall lebenserhaltender Maßnahmen am Unfallort. Denn das würde im krassen Widerspruch zur ärztlichen Verpflichtung stehen, Leben zu retten. Info zur Gesundheitsvollmacht Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, sie zu vertreten. Sie können eine Vollmacht nur erteilen, wenn Sie geschäftsfähig sind, d. h. die Tragweite Ihrer Entscheidungen erkennen können. Der Bevollmächtigte wird nur von Ihnen kontrolliert. In einer Gesundheitsvollmacht erteilen Sie einer vertrauten Person Vertretungsmacht für den Bereich Ihrer Gesundheit. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Erstellung. Sie können bestimmen, dass die Vollmacht erst wirksam wird, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen für Ihre Gesundheit zu treffen. Eine Gesundheitsvollmacht sollte eindeutig formuliert sein und auf Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen hinweisen. Wenn Sie den Bevollmächtigten anweisen, ihre in der Patientenverfügung niedergelegten Wünsche zu befolgen, haben sie eine weitgehende Gewissheit, dass in Ihrem Sinn entschieden wird. Wenn Sie selbst Ihren Willen äußern können, gilt selbstverständlich Ihre Entscheidung. ( Siehe dazu auch das "Merkblatt für den Todesfall" in der Homepage der Kameradschaft unter "Aktuelles" Nr. 7 ) Diese Punkte können nur ein Anhalt sein. Es ist auf jeden Fall zweckmäßig, in dieser Angelegenheit sich von einem Rechtsanwalt / Notar beraten zu lassen.
12 a. Trauerratgeber: In Frieden ruhen
Dieser Ratgeber bietet einige Tipps. Ich weiß, fast alle werden jetzt sagen: " Was soll der Quatsch". Wer jedoch, für sich und die Leittragenden handeln möchte, verantwortungsvoll sein will, macht sich jedoch über die folgenden Tipps Gedanken. Wer Genaueres über die einzelnen Punkte wissen möchte, kann sich mit mir in Verbindung setzen.
Vorsorge
Todesfall
Recht
Rund drei Viertel der 20 Millionen Rentner mussten bisher keine Steuern zahlen. Das wird jetzt anders: Nach den neuen Steuerregeln kann die Abgabe einer Steuererklärung notwendig werden, berichtet „Test“ in der August-Ausgabe. Ob das so ist, hängt von der Rentenhöhe ab und davon, welche Einkünfte hinzukommen. Das Alterseinkünftegesetz hat die Besteuerung der gesetzlichen Rente grundlegend verändert. Alle, die bis Ende 2005 in den Ruhestand getreten sind, müssen~ 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Die andere Hälfte wird als „persönlicher Rentenfreibetrag" vom Finanzamt verschont. Für alle, die später in Rente gehen, sinkt dieser Anteil, und zwar um zwei Prozentpunkte pro Jahrgang. Wer 2006 in den Ruhestand tritt, hat also nur noch einen Freibetrag von 48 Prozent.
Rentner, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte haben, können einfach ermitteln, ob sie in den steuerpflichtigen Bereich kommen.
1. Auf dem, Rentenbescheid steht die monatliche Rente (Brutto). Die wird mit zwölf multipliziert, um auf den Jahresbetrag zu kommen.
2. Dann den persönlichen Rentenfreibetrag abziehen: 50 Prozent, wenn Sie bis Ende 2005 in Rente gingen.
3. Als nächstes die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen, ebenso die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro.
4. Nun die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Sie stehen als Monatsbeträge im Rentenbescheid.
Stehen dann unter, dem Strich weniger als 7664 Euro, brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben. Für Rentnerehepaare erhöht sich der Betrag auf 15 329 Euro. Rund gerechnet konnte ein allein stehender Rentner 2005 unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge bis 19000 Euro steuerfrei kassieren, ein Ehepaar sogar das Doppelte. Bei den meisten Betriebsrenten ist es einfach: Sie unterliegen der Lohnsteuer, die schon vom Arbeitgeber abgezogen wird. , Bei Kapitallebensversicherungen bleiben die Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde und bei Auszahlung mindestens zwölf Jahre bestand (davon fünf Beitragszahljahre). Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Geld steuerpflichtig. Steuerpflichtig ist aber nicht die ganze Auszahlung, sondern nur der Zinsgewinn. ' Wurden beispielsweise 70 000 Euro Beiträge eingezahlt und 100000 Euro Leistung ausgeschüttet, fließen nur 30000 Euro Gewinn in die Steuerrechnung ein. Bei privaten Rentenversicherungen zählt der steuerpflichtige Ertragsanteil. Er richtet sich nach dem Alter zu Rentenbeginn. Sind das zum Beispiel 60 Jahre, werden nur 22 Prozent der Privatrente steuerpflichtig. Rentner können außerdem den Altersentlastungsbetrag nutzen. Er steht allen zu, die 65 Jahre und älter sind und neben Altersbezügen andere Einkünfte haben wie Zinsen, Lohn, Honorare oder Mieten. Von diesen Einkünften bleiben 40 Prozent steuerfrei, maximal 1900 Euro im Jahr. (td)
14. Für unsere Frauen: Rezepte aus aller Welt
1. Afetia ( Schweinefleisch in Wein aus Zypern ) 1 1/2 kg Schweinefleisch vom Hals oder der Schulter 2 El gemahlene Koriandersamen 1 Tasse trockener Rotwein etwas Olivenöl etwas Salz und Pfeffer Fleisch in Ragout-Stücke schneiden, in ein Gefäß geben, mit Wein begießen und etwa 5-6 Stunden durchziehen lassen. Fleisch aus der Marinade nehmen und in Olivenöl anbraten. Das Fleisch heraus nehmen und den Bratenfond mit Koriander und Salz würzen und mit Rotwein ( Marinade ) ablöschen, das Fleisch dazu geben und eine Stunde leicht köcheln lassen. Nochmals abschmecken und mit Reis oder Kartoffelbrei servieren.
15. Sonstiges Wissenswertes ( z. B. Das Recht im Alltag. Verhalten im Straßenverkehr und anderes mehr)
1. Fahren ohne Sicherheitsgurt
( DAR 2007, S. 708 )
1.1 Darf ich TÜV und ASU bis zu zwei Monaten überziehen ?
Nein. Bereits vom ersten Tag der Überziehung ist die Überziehung eine Ordnungswidrigkeit.
1.2 Muss ich auch beim kurzzeitigen Verlassen des Autos den Schlüssel abziehen.
( Az: 5 U 1563 / 08, OLG Rostock )
1.3 Darf ich auf deutschen Strassen so langsam fahren, wie ich möchte ?
Nein. Unangemessen langsames Fahren gilt auf deutschen Straßen grundsätzlich als Behinderung im Straßenverkehr. Es kann auch als Nötigung gewertet werden.
1.4 Gibt es zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr eine gesetzliche Mittagsruhe ?
1.5 Darf ich mit Alkohol im Blut Fahrrad fahren ??
Damit setzen Sie ihren Führerschein aufs Spiel.
1.6 Darf ich Mundraub begehen ??
Nein. Egal ob eine Pflaume oder ein Apfel aus Nachbars Garten oder auf freiem Feld, wer ohne zu bezahlen beim Zapzarapzap, auch kleiner Art erwischt wird, begeht Diebstahl.
1.7 Darf mich die Polizei nur einsperren, wenn ich eine Straftat begangen habe ?
Falsch. Wer sich z. B., etwa in betrunkenem Zustand, selbst gefährdet, den muss die Polizei für einen begrenzten Zeitraum in die Gewahrsamszelle nehmen.
1.8 Ein Verdächtiger hat vor der Vernehmung einen Anruf frei.
Nein, einen Anspruch zum Telefonieren hat man nicht. Ein Festgenommener hat jedoch das Recht, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.
2. Senioren: Sonderschutz im Mietrecht
Soviel Geduld brachte aber der Vermieter nicht auf und er klagte auf Eigenbedarf. Dieses Recht erkannte das LG - Köln zwar an, wies ihn aber auf den Sonderschutz alter Menschen hin und zwang ihn, so lange zu warten, bis die Dame tatsächlich auszog. ( Az: 6 - S - 474 / 95 )
3. Personalausweise müssen pflichtgemäß regelmäßig verlängert oder aber auch erneuert werden.
Trotzdem verstreicht schon einmal z. B. aus Unachtsamkeit / Vergessen das Ablaufdatum. Diese Nachlässigkeit kann Probleme machen. Ein Beispiel: Ein Mann wollte ein Einschreibebrief vom Postamt holen. Der Schalterbeamte verweigerte jedoch die Herausgabe, weil der Ausweis abgelaufen war. Allerdings in diesem Fall irrte der Beamte. Das OLG Düsseldorf befand: Um seine Identität zu klären, hätte der abgelaufene Personalausweis gereicht. Belehrte aber den Ausweisinhaber, dass der Ausweisinhaber seine Pflicht versäumt hatte, seinen Personalausweis zu verlängern. ( Az: 1 Ws 449/94 )
4. Welcher Koffer darf ab sofort nur an Bord eines Flugzeuges
Ab 20. 05. 2007 darf Handgepäck nicht größer sein als: 56 x 45 x 25 cm. Letztlich entscheiden jedoch die Sicherheitsdienste an Ort und Stelle. Lufthansa, Condor, Alitalia begrenzen die Größe des Handgepäcks auf: 55 x 40 x 20 cm.
Sicherheitshalber soll man jedoch vor Antritt der Reise direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen. ( 12. 01. 2007 )
5. Regelung: Vorbei fahren an Bussen.
6. Ist billiger Sprit schlechter ?
Nein, billiger bedeutet nicht zwangsläufig schlechter, man schont nur ein wenig den Geldbeutel. Die Spritqualität ist in Deutschland gesetzlich geregelt, sie muss einer bestimmten Norm entsprechen. Bei fachlich durchgeführten Kraftstofftests zeigten sich in den letzten Jahren nur selten geringfügige Abweichungen, dabei fielen auch einzelne Markentankstellen negativ auf. Grundsätzlich wird der in Deutschland verkaufte Benzin- und Dieselkraftstoff, egal welche Marke, in großen europäischen Raffinerien hergestellt. Dort werden auch die speziellen Additive für die jeweilige Marke zugefügt, z. B. "Blau" für Aral, "Rot" für Esso, "Gelb" für BP u. s. w. Kraftstoff von "Freien Tankstellen ist meistens farblos. Die Additive ( Farbstoffe ) sind das wichtigste Unterscheidungsmerkmal. Auch der Kraftstoff der "Freien" Tankstelle hat die Additive.
Diese Mittel sollen auch helfen, den Motor zu reinigen. 7. Navigationsgeräte
Selbst der Besitz ist verboten. Neben einem Bußgeld, gibt es auch Punkte in Flensburg.
8. Fußgänger bei "Rot"
Wenn man erwischt wird, wird das Delikt mit 5.- € Geldbuße geahndet. Der Fußgänger trägt grundsätzlich die Hauptschuld, wenn wegen des Rotlichtverstoßes ein Unfall passiert.
9. Im Halteverbot am Unfall beteiligt, wer zahlt den Schaden ? Kollidiert ein Autofahrer aus Unachtsamkeit mit einem anderen, allerdings im Halteverbot stehenden Fahrzeug, muss er nicht immer den gesamten Schaden allein bezahlen. Vielmehr hat auch der Falschparker für einen Teil der entstandenen Kosten. aufzukommen. Das hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden. In dem konkreten. Fall hatte ein Taxifahrer seinen Wagen so geparkt, dass ein Drittel des Fahrzeugs in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Just an dieser Stelle wurde es von einem, zu nahe vorbeifahrenden, Bus gestreift und erheblich lädiert. Der für den Schaden verantwortliche Busfahrer weigerte sich allerdings, den Gesamtschaden von 3588.- Euro- in voller Höhe' zu begleichen. Die Schäden an dem falsch geparkten Taxi seien ausschließlich an Teilen entstanden, die ins absolute Halteverbot hineinragten (AZ: 341 C 15805
9. Sicherheit im Alltag 9.1 Sicherheitstipps, für Seniorinnen und Senioren, aber auch für Jüngere. ( Ich habe im Februar 2009 an ältere Mitglieder unserer Kameradschaft eine Sicherheitsbroschüre der Polizei Limburg, übersandt ) Der Grund, Euch diese Broschüre zu übersenden, basiert auf meinen jüngsten Erfahrungen, die ich bei einigen unserer älteren Mitglieder persönlich gemacht habe und was man so täglich in der Presse lesen und im Fernsehen sehen kann. So habe ich z. B. einer unaufmerksamen Bekannten, die mir auf meine Vorhaltungen, im Alltag doch nicht so leicht gläubig zu sein, ohne dass sie es merkte ( und mich auch nicht sah ), aus ihrem Einkaufskorb in einem Lebensmittel Großladen, ihren Geldbeutel „geklaut“. Nach der Rückgabe erklärte sie mir recht kleinlaut, dass sie von dem „Diebstahl“ nichts bemerkt hat. Und ich bin ein totaler Laie. Oder auch das ( jüngste ) Beispiel, dass in meiner Nachbarschaft vor kurzem einer älteren Dame durch Betrug, „Hilfsbereitschaft an der Wohnungstür“, durch zwei Halunken 20 000.- € aus der Wohnung ( Küche ) gestohlen wurde. Neuester „Gag“ ist der Betrug am Telefon. Vor allem ältere Menschen werden immer häufiger durch Telefonwerbung hereingelegt und betrogen. Viele Gutgläubige zahlen ( auch noch zur Zeit ) für dubiose Lotteriespiele tausende von Euros. Was man gegen diese Art von Betrug tun kann, lege ich als extra Informationsblatt bei. Wenn auch, statistisch gesehen, ältere Menschen, auf Grund ihrer Lebenserfahrung und der gesunden Skepsis und Vorsichtigkeit, deutlich weniger gefährdet sind als Jüngere, besteht trotzdem kein Anlass die „Hände in den Schoß zu legen“ und zu sagen: „Da kann mir ja nichts passieren“. Diese Broschüre soll, im Gegenteil, das gesunde Misstrauen und eine gesunde Sensibilisierung weiter untermauern und fördern. Wenn Ihr also die Ratschläge der Polizei in dieser Broschüre beherzigt und in alle Überlegungen des täglichen Lebensablaufes einbezieht könnt Ihr vermeiden, zu einem Opfer zu werden.
Die wichtigsten Übersichtpunkte fasse ich in einer Kurzform zusammen. Diese Punkte sollen als Zusammenfassung über den Inhalt der Broschüre Information geben und bei der Gefahrenabwehr helfen. Alles Gute und vor allem die Broschüre genau lesen, mit kameradschaftlichen Grüßen Euer
Zusammenfassung des Inhalts der Broschüre in Kurzform
Ganz wichtig: Ist doch etwas passiert, dann sagen sie es der Polizei. Haben Sie keine Angst vor einer Blamage, das ist ein falscher Stolz. Auch Ihre Kameradschaft hilft Ihnen mit Rat, sprechen Sie sie an.
Was kann man gegen Versuche von Telefonbetrug tun ?
Diedi Diese Belehrung ist bestimmt nicht vollständig, da Betrüger immer einen Weg finden, Gesetze zu umgehen. Auskunft gibt immer Ihr / ein Anwalt und die Verbraucherzentralen. (Aktiv Auskunft Verbraucher-Beratung GmbH Verbraucherrecht
Telefon: 0800 00 02 29 23 24 )
9.2 So schützen Sie sich vor Betrügern – einige Tipps der Polizei ( Sie gelten auch für die, die schon alles wissen ) Um Betrügereien am Geldautomaten vorzubeugen, sollten Kunden nach Angaben der Polizei folgende Hinweise beachten:
Siehe dazu auch: http://www.pfiffige-senioren.de/bildergeldautomat.htm
Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Pilnei von der AXA Versicherung AG, können sich die Interessenten an jede AXA Vertretung ihrer Wohnortnähe wenden, um sich dort Angebote unterbreiten zu lassen. Sonderkonditionen für Mitglieder des DBwV gibt es dort aber nicht.
17. Neu: Sozialberater für Kameradschaft
Das Amt des Leiters / -rin des Sozialberaters im Schloss Oranienstein ist ab: 01. 12. 2012 nicht mehr in Diez, Schloss Oranienstein, sondern in: Rennerod, Alsberg - Kaserne.
Alle Anfragen können bei Bedarf ab 01. 12. 2012 gestellt werden an: Sozialbearbeiterin (Sozialberatung), Frau Seelbach Rennerod, Alsberg – Kaserne. Tel: 02664503255 (Frau Seelbach); 02664503261 (GeschZimmer)
aber auch an: für die ERH Diez - Limburg: Vorsitzenden oder Stellvertreter
18. Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen ( so genannte Polinnen ). Beratung in Pflegefällen.
- Wer mit diesem Thema konfrontiert ist oder sich mit diesem Thema befassen muss, kann sich an den stellvertretenden Vorsitzenden wenden.
- Im Laufe der letzten Jahre ist, von vielen Mitgliedern unbemerkt, ein Netzwerk für die Pflegeberatung der privat Versicherten entstanden. Über diese Beratungsmöglichkeit hat für die ERH – Diez – Limburg bereits am 15. 04. 2011 ein Vortrag stattgefunden, an dem leider nur 25 Interessenten teilnahmen. Nähere Informationen zu diesem Thema über: Verbandzeitschrift Nr. 6 / 2011, S. 17, über ( 08001018800 ( gebührenfrei ) oder über www.compass-pflegeberatung.de
19. Patienten- / Krankenhausfragen
Wer gesetzlich versichert ist, hat kein Arztwahlrecht. Man kann aber eine "Wahlleistungsvereinbarung Chefarztbehandlung" auf eigene Kosten abschließen. Beachte: Der Chefarzt kann sich aber bei einem eigenen, wichtigen Termin ( Abwesenheit ) vertreten lassen.
2. Darf ich meine Krankenakte lesen ?
Natürlich. Jeder kann jederzeit Kopien von seinen Krankenakten verlangen und müssen das nicht begründen. Von der unterschriebenen OP - Einwilligung sollte man sich immer eine Durchschrift oder Kopie geben lassen.
3. Entlassung auf eigenen Wunsch: Was passiert dann ?
Das macht heutzutage kaum noch jemand. Eher sind Patienten ratlos, weil sie früh entlassen werden und nicht wissen, wie sie zu Hause klar kommen sollen. Geht man jedoch doch auf eigenen Wunsch heißt das nicht, dass die Klinik / Krankenhaus bei Behandlungsfehlern nicht haftet.
4. Wenn man vergessen hat am Abend die Pille zu nehmen welche eigentlich sonst so um 20.00 Uhr genommen wird. Am nächsten Morgen ist das Versäumnis um 10.30 Uhr aufgefallen und die Pille wurde sofort nachträglich genommen. Trotzdem waren das dann ja mehr als 12 Stunden später als sonst - also zu spät? "
5. Darf der Arzt Behandlungsunterlagen zurückhalten ?
Nur seine eigenen, privaten Notizen. Alle anderen Dokumente, z. B. auch Röntgenaufnahmen, muss er dem Patienten als Kopien überlassen. Eine Kopie darf jedoch nicht mehr als 50 Cent kosten.
6. Welche Wartezeit muss ein Patient akzeptieren ?
Er braucht nicht stundenlanges Warten akzeptieren. Eine halbe Stunde ist jedoch hinzunehmen. Im Extremfall kann der Patient auf Verdienstausfall klagen. 7. Information zur Arzthaftpflicht! Da die Informationen zu Änderungen beim Thema Arzthaftpflicht offenbar nicht in ausreichendem Maße übermittelt wurden, geben wir Ihnen hiermit nochmals die 3 wichtigen Aussagen seitens des Versicherers weiter: Die AXA / DBV bietet keine Arzthaftpflichtversicherung mehr an. Diese Änderung hat bereits seit April 2010 Gültigkeit.
Altverträge genießen ein Bestandsrecht und werden weitergeführt. Für neu abzuschließende Verträge verweist die AXA/DBV auf die Deutsche Ärzteversicherung: service@aerzteversicherung.de: 02 21 / 148 – 22700 Die Deutsche Ärzteversicherung ist eine Tochtergesellschaft des AXA - Konzerns. 8. Neu: Kann ich eine zweite Befragung für eine Behandlung einholen ? Ja, besorgen sie sich dafür eine neue Überweisung. Es geht aber auch ohne nur, dann müssen sie die Praxisgebühr aber noch einmal bezahlen. 9. Kann ich so ohne weiteres ins Bundeswehr Zentralkrankenhaus zur Behandlung gehen ? Natürlich, kein großes Problem. Wenn man gesetzlich versichert ist empfiehlt es sich jedoch, seine Krankenkasse zu benachrichtigen. ( Siehe dazu auch Nummer 10 )
10. Kann ein Arzt mir die Klinik diktieren ?
Der Arzt sollte gemeinsam mit dem Patienten besprechen, welches Krankenhaus geeignet ist. Geht man jedoch dann in ein anderes Krankenhaus als als das in der Überweisung genannte, kann die Kasse entstandene Mehrkosten in Rechnung stellen.
( Wird fortgesetzt ) 20. Private Pflegeberatung - Betreuung - Patientenwille - Pflegekosten
1. Private Krankenversicherungen ( z. B. die Continentale ) haben sich in einer gemeinsamen Initiative zu einer Pflegeversicherung - Beratungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die COMPASS - Pflegeberatung ist eine kostenfreie Serviceleistung der Privaten Pflegeversicherung. Wer über das Pflegeberatungskonzept informiert werden möchte kann sich entweder beim Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, der ERH - Kameradschaft wenden. Unterlagen können angefordert werden bei:
stefanie.nelle@compass-pflegeberatung.de ( 08001018800 ( Pflegeberatung: Montag - Freitag: 08.00 - 19.00 Uhr; Samstag: 10.00 - 16.00 Uhr )
2. Betreuung wird immer wichtiger Auf Grund vieler Anfragen an die ERH - Kameradschaft zu o. a. Thema, gebe ich dazu einige Links und Informationen.
- MERKBLATT für den: Todesfall - Erbrecht für Hinterbliebene: Stand: 02/2013 in: Homepage der Kameradschaft unter: Nr. 7: Aktuelles
- Elternunterhalt: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/UNIQ131170554119424/elternunterhalt
- Pflegeversicherung:Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)unter:http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html
- Auszug Bundesbeihilfeverordnung § 39 Vollstationäre Pflege: Übernahme Heimkosten
- Übernahme Heimkosten Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz
- Politik für alle Generationen www.politik-fuer-alle-generationen.de - Mehr Geld für Demenzkranke - Jetzt Antrag bei Pflegekasse stellen http://www.cellesche-zeitung.de (Carina Frey)
21. Wie Banken ahnungslose Kunden abzocken. ( Einige Beispiele)
Banken wollen verdienen. Banken sind weiterhin im Visier der Verbraucherschützer. Erst kürzlich fand Stiftung Warentest heraus, dass die Kreditberatung vieler Geldinstitute mangelhaft ist. Jetzt legt die Verbraucherzentrale NRW nach. In ihrem Schwarzbuch behaupten die Experten: Banken ziehen ihre Kunden oft über den Tisch.
Hier sind fünf Fallen:
Falle 1 Köder-Zinsen bei Krediten ,,Sofort-Kredit ab 3,59 %!" So oder so ähnlich locken Banken konsumfreudige Kunden. Doch meist wird es dann oft teurer: wegen angeblich "mangelhafter Zahlungsfähigkeit" (Bonität). Worauf diese Einschätzung beruht, bleibt meist schleierhaft. Tipp: Nicht alle Banken staffeln die Kreditzinsen nach Bonität. Fragen Sie zuerst danach. Und sagen Sie auf jeden Fall, dass die Auskunft noch keine Kreditanfrage ist . Denn die würde der Schufa gemeldet und Ihre Bonität senken.
Falle 2 Konsum auf Pump. Einige Banken locken ihre Kunden gezielt in die Schuldenfalle, kritisieren die Verbraucherschützer. So wirbt z. B. die Postbank für einen Kredit per Plastikgeld: "Shoppen macht Spaß und manchmal kann man eben nicht Nein sagen." Dabei ist dieser Kartenkredit zirka doppelt so teuer wie ein Ratenkredit.
Falle 3 Hunger - Zinsen für Sparer "Hier ist Ihr Geld sicher!" Klingt gut, heißt aber auch meist "lauer Ertrag". Doch wird ein „Top Zins“ ausgelobt, ist meist auch Vorsicht angesagt: Manche Banken versprechen z. B. für langfristiges Festgeld Zinssätze bis 5%, die gibt es aber erst im letzten Jahr der Festgeldlaufzeit. Davor werden Micker - Zinsen gezahlt. Tipp: Vor einer Investition die Endsumme inklusive Zins und Zinseszins erfragen.
Falle 4 Unsinnige Versicherungen. Bankberater kassieren gerne Provisionen für Policen. Manche davon sind unsinnig, wie z. B. die "Geldautomaten – Raub Versicherung", die per Barcleys - Card vertrieben wird. Auch bei empfehlenswerten Policen gilt: Berater verkaufen nicht immer die besten Angebote sondern meist oft die, die ihnen am meisten Vermittlungsgebühr bringen. Tipp: vorab Angebote vergleichen.
Falle 5 Versteckte Gebühren Kostenloses Girokonto: Dieser Satz steht aber meist nur in der Werbung. Im Kleingedruckten gilt das bei vielen Konten erst ab einem bestimmten Geldeingang im Monat. Manchmal wird auch ein „Begrüßungsgeld" ausgelobt. Doch danach sind die Konditionen meist oft extra mies. Tipp: Alle Gebühren vorrechnen lassen.
Stand: 02 / 13 |
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